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Seitdem zum 01.01.2005 das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten ist, konzentrieren sich die Aktivitäten des Bundes und des Landes NRW auf die Neuzuwanderer. Auf der anderen Seite besteht unvermindert weiterhin die Aufgabe der nachholenden und weiterführenden Integration der bereits länger als drei Jahre hier lebenden Zuwanderer fort. Für die hier lebenden Migranten müssen Risiken einer sozialen Randstellung in zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie beispielsweise der Bildung und Ausbildung, der beruflichen Integration und der gesundheitlichen Versorgung minimiert und bestehende Hindernisse abgebaut werden.
Aus diesem Grund konzentriert das Land Nordrhein-Westfalen die migrationspolitischen Maßnahmen zukünftig auf die nachholende Integration von bereits länger hier lebenden Zuwanderern. Die bisherigen Migrationsfachdienste werden durch Integrationsagenturen abgelöst. Diese sollen Integrationschancen und -probleme erkennen, benennen und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien und öffentlichen Trägern und Migrantenselbstorganisationen nach Unterstützungen und Lösungen suchen.
Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein „klassisches“ Beratungsangebot wie bei der bisherigen Sozialberatung für Ausländer. Vielmehr sollen die Integrationsagenturen auf struktureller Ebene Beiträge für eine wirksame Integration vor Ort anregen und die gemeinsame Integrationsarbeit moderieren. Die vor Ort befindlichen Akteure, Einrichtungen, Dienste und Institutionen sollen aktiviert, zusammengeführt und im Prozess der interkulturellen Öffnung ihrer Angebote für die Zugewanderten unterstützt werden. Durch die Integrationsagenturen sollen Beiträge für eine wirksame und nachhaltige Integration vor Ort angeregt, ein Bewusstsein für die Aufgaben geschaffen, Potenziale aktiviert werden. Die verschiedenen Ansprechpartner werden dabei zusammengeführt und interkulturell kompetent begleitet.
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